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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1584/00 (BVerfG) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 2 Abs. 1 |
Schlagwörter | Liebhaberei, Verlust, Galerie, Verfassungsbeschwerde |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Sind gewerbliche Verluste aus dem Betrieb einer Galerie anzuerkennen oder liegt wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht Liebhaberei vor? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.2000 |
Vorinstanz/AZ: | X B 75/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 00 61 11 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2002 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1584/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |