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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 25/01
§§: AO 1977 § 171 Abs. 4, AO 1977 § 171 Abs. 5
Schlagwörter Ablaufhemmung, Festsetzungsverjährung, Verwirkung, Treu und Glauben, Steuerfahndung, Außenprüfung, Änderung
Rechtsfrage: Ist für die Änderung von Steuerbescheiden einer GmbH einige Jahre nach Steufa-Feststellungen zu verdeckten Gewinnausschüttungen im Zusammenhang mit Zahlungen an eine ausländische Gesellschaft Festsetzungsverjährung eingetreten, weil möglicherweise die Ablaufhemmung im Sinne von § 171 Abs. 5 AO 1977 durch Untätigbleiben der Finanzbehörden nach der Prüfung (Verwirkung?) nicht erfolgte? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.12.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 8964/98 K, G, U, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 83 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.04.2002
Erledigungs-Az: I R 25/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 84 80