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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-231/05 (EuGH) |
§§: | EG Art. 43, EG Art. 56, EG Art. 58, Richtlinie 90/435/EWG |
Schlagwörter | Finnland, EG, EU, Konzernbeitrag, Gemeinschaftsrecht, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Mutter-Tochter-Richtlinie |
Rechtsfrage: | Sind Art. 43 und 56 EG unter Berücksichtigung von Art. 58 EG und der Richtlinie 90/435/EWG dahin auszulegen, dass sie einer Regelung wie der finnischen Konzernbeitragsregelung entgegenstehen, wonach Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit des Konzernbeitrags bei der Besteuerung ist, dass sowohl der Geber des Beitrags als auch dessen Empfänger in Finnland ansässige Gesellschaften sind? |
Vorinstanz: | Korkein Hallinto-oikeus (Finnland) |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2005 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2005 Nr. C 193 S. 17 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 18.07.2007 |
Erledigungs-Az: | Rs C-231/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 28 57 |