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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 85/97 |
§§: | FGO § 68 Satz 1, FGO § 47 Abs. 2 |
Schlagwörter | Antragsfrist |
Rechtsfrage: | Kann der bei Erlaß eines Änderungsbescheids unterbliebene Hinweis auf die Monatsfrist des § 68 Satz 3 FGO in einem gesonderten Schreiben nachgeholt werden, mit der Folge, daß die Frist für die Antragstellung nach § 68 FGO mit der Bekanntgabe der nachgeholten Belehrung beginnt - Gilt die Monatsfrist für die Stellung des Antrags nach § 68 FGO unter entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO als gewahrt, wenn die Antragsschrift innerhalb der Frist beim FA angebracht wird? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 12.09.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 95/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2001 |
Erledigungs-Az: | IX R 85/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 81 70 |