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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 3/10 (BFH)
§§: FGO § 56, FGO § 120 Abs. 2 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4, EStG § 35 a Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Wiedereinsetzung, Revisionsbegründungsfrist, Büroversehen, Entfernungspauschale, Fahrzeitersparnis, Handwerkerleistung, Haushalt
Rechtsfrage: Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist durch Büroversehen.- Kann bei einer Zeitersparnis von ca. fünf Minuten die tatsächlich benutzte längere Strecke als "offensichtlich verkehrsgünstiger" bei der Berechnung der Entfernungspauschale zu Grunde gelegt werden? - Ist bei der Überarbeitung von Zimmertüren der Teil der Leistung, der in der Schreinerwerkstatt durchgeführt wird, als (im Haushalt erbrachte) Handwerkerleistung i.S. des § 35 a Abs. 2 Satz 2 EStG anzusehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 14.07.2009
Vorinstanz/AZ: 13 K 55/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 11 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.06.2010
Erledigungs-Az: VI R 3/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig