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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 26/98
§§: UStG § 4 Nr. 12 J: 1993
Schlagwörter Vermietung, Mietvertrag, Mietverhältnis, Wohnheim, Asylbewerber, Flüchtling
Rechtsfrage: Liegt in der Überlassung von Schlafplätzen bzw. Wohnraum an Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge gegen Kostenübernahmescheine eine Vermietung i.S. des § 4 Nr. 12 UStG (Mietvertrag)? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 28.10.1997
Vorinstanz/AZ: 5016/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.08.1998
Erledigungs-Az: V R 26/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 56 39