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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 64/11 (BFH) |
| §§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 42 d, AO § 162 |
| Schlagwörter | Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Dritter, Apotheke, Veranlassungszusammenhang, Rabatt, Schätzung |
| Rechtsfrage: | Liegt Arbeitslohn von dritter Seite vor, wenn Mitarbeiter eines Krankenhauses von einer Apotheke, die auch ihren Arbeitgeber beliefert, verbilligt Apothekenartikel beziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 17.11.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 128/10 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 364 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 01 54 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.10.2012 |
| Erledigungs-Az: | VI R 64/11 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 31 04 |