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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1375/16 (BVerfG) |
§§: | KStG 2002 i.d.F. vom 16.5.2003 § 37, KStG 2002 i.d.F. vom 16.5.2003 § 40 Abs. 4, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuerguthaben, Körperschaftsteuerminderung, Liquidation, Verfassung |
Rechtsfrage: | 1. Ist es verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Realisation des Körperschaftsteuerguthabens bis zum Inkrafttreten des SEStEG ausschüttungsabhängig ausgestaltet hat? - 2. Ist die gesetzliche Begrenzung der Körperschaftsteuerminderung auf 1/6 des im Rahmen einer Liquidation verteilten Vermögens, die bei unzureichender Kapitalausstattung einer Kapitalgesellschaft zu einem endgültigen Verlust von Körperschaftsteuerguthaben führen kann, verfassungsrechtlich zu beanstanden? - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 02.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | I R 21/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 253 S. 126, BFH/NV 2016 S. 1113 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 11 12 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2023 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1375/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |