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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 42/05 |
§§: | BewG § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2, AO 1977 § 182 Abs. 1 Satz 1, BewG § 19 Abs. 3 Nr. 2 |
Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Feststellung, Zurechnung, Bindungswirkung |
Rechtsfrage: | Bedarfsbewertung - Zurechnungsfeststellung: Ist die gemäß § 138 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BewG bei der Bedarfsbewertung zu treffende Zurechnungsfeststellung (vgl. bei Einheitsbewertung § 19 Abs. 3 Nr. 2 BewG), ein selbständiger (anfechtbarer) Verwaltungsakt oder nur unselbständiger Bestandteil des Bedarfswertbescheids, dem keine Bindungswirkung zukommt? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.08.2003 |
Vorinstanz/AZ: | IV 140/2003 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 19 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.12.2006 |
Erledigungs-Az: | II R 42/05 |