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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 51/10 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 8 Buchst. h, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Beratende Tätigkeit, Beratungskosten, Kapitalgesellschaft, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Sind eigenständige Beratungsleistungen, die gegenüber einer inländischen Kapitalgesellschaft erbracht wurden, gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG 1999 und Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der RL 77/388/EWG steuerfrei (Verwaltung von Sondervermögen)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 03.08.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 472/2009 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 07 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2013 |
Erledigungs-Az: | V R 51/10 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 5.5.2011 - V R 51/10 und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-275/11. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 19 61 |