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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 11/11 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1, AO § 89 Abs. 2
Schlagwörter Erbbaurecht, Kaufangebot, Spekulation, privates Veräußerungsgeschäft
Rechtsfrage: § 23 EStG schon bei Bestellung eines Erbbaurechts wegen Ausschluss der Herrschaftsgewalt: Stellt bereits die Bestellung eines Erbbaurechts an Grundstücken (hier: Bau eines Kreisverkehrs), verbunden mit einem befristeten verbindlichen Kaufangebot, welches vom Kläger erst nach Ablauf der Zehnjahresfrist angenommen wird, eine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG dar, da wirtschaftlich gesehen die Herrschaftsgewalt durch die Bebauung praktisch auf nicht absehbare Zeit ausgeschlossen ist? Wenn dies verneint wird: Unterliegt der Veräußerungsgewinn nach Annahme des Kaufangebots nach Ablauf der Zehnjahresfrist des § 23 Abs. Satz 1 EStG beim Kläger als Veräußerer nicht der Einkommensteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 08.02.2011
Vorinstanz/AZ: 13 K 2769/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 14 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.02.2012
Erledigungs-Az: IX R 11/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 16 87