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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 129/00 | 
| §§: | EStG § 62 Abs. 2, VO (EWG) 1408/71 Art. 4 Abs. 1 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Ausländer, Türkei, Aufenthaltstitel | 
| Rechtsfrage: | Liegt der kindergeldrechtliche Tatbestand des "Besitzes eines Aufenthaltstitels" vor, wenn die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Türkei (s.a. Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrates vom 19.9.1980 der EWG/Türkei) zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Kindergeldgewährung gegeben sind oder nachträglich gerichtlich oder behördlich festgestellt werden und der Antragsteller aufgrund seiner nichtselbständigen Tätigkeit im Sozialsystem der Bundesrepublik pflichtversichert ist? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 18.12.1998 | 
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 65/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 98 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 10.07.2001 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 129/00 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |