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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 55/97
§§: EStG § 32a Abs. 6 Nr. 1, EStG § 26 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Verwitwetensplitting, Ehegatten, Getrenntleben
Rechtsfrage: Müssen für die Anwendung des Splittingtarifs bei verwitweten Personen die Tatbestandsmerkmale des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG im Zeitpunkt des Todes eines Ehegatten vorgelegen haben oder sind die Voraussetzungen bereits erfüllt, wenn die Ehegatten zu Beginn des Todesjahres eines Ehegatten nicht dauernd getrennt gelebt haben? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 20.02.1997
Vorinstanz/AZ: 1152/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.02.1998
Erledigungs-Az: VI R 55/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 09 04