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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 56/98
§§: AO 1977 § 181 Abs. 5
Schlagwörter Feststellung, Festsetzungsfrist, Feststellungsfrist
Rechtsfrage: Kann eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist nicht mehr durchgeführt werden, wenn für einen oder mehrere Feststellungsbeteiligte die Festsetzungsfrist für die Folgesteuern bereits abgelaufen ist?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.05.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 109/95 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.09.1999
Erledigungs-Az: IV R 56/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 24 29