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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 49/01
§§: EigZulG § 9 Abs. 2
Schlagwörter Vollverschleiß, Sanierung, Neubau
Rechtsfrage: Altbausanierung als "Neuherstellung" - Ist bei einer umfassenden Sanierung, bei der der Renovierungsaufwand 95 v.H. der Neubaukosten beträgt und nur 10 v.H. der Altbausubstanz erhalten bleiben, von einem Neubau auszugehen, so dass die Eigenheimzulage für Neubauten in Höhe von 5000 DM und nicht die für Altbauten von 2500 DM zu gewähren ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 31.01.2001
Vorinstanz/AZ: III 1197/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2003
Erledigungs-Az: III R 49/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 68