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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 109/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, SGB III § 38 Abs. 2, SGB X § 31 Satz 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Nachweis, Beweis
Rechtsfrage: Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz nach abgebrochenem Studium: Gehört zur Ausbildungswilligkeit, dass ein Kind dies laufend, zumindest aber monatlich gegenüber der Berufsberatung kundtut? Wie ist der Nachweis des eigenen ernsthaften Bemühens zu führen, wenn wie im Streitfall viele Bewerbungen per E-Mail erfolgten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 14.03.2006
Vorinstanz/AZ: 12 K 1666/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 16 03
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2008
Erledigungs-Az: III R 109/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 06 04