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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 1/07 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6 |
Schlagwörter | Wohnung, Leerstand, Einkünfteerzielungsabsicht, Vermietungsabsicht |
Rechtsfrage: | Leerstehende Wohnung: Ist bei einer nach der Selbstnutzung fast fünf Jahre lang leer stehenden Wohnung die Einkünfteerzielungsabsicht - und damit der Abzug der für diese Wohnung entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - zu bejahen, wenn sich der Steuerpflichtige ohne Verkaufsabsicht ernsthaft und nachhaltig um deren Vermietung bemüht? Wann ist von einem "ernsthaften und nachhaltigen" Bemühen, eine Wohnung zu vermieten, auszugehen? Ist eine Mindestgrenze für die Vermietungsbemühungen festlegbar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.04.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3607/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.10.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 1/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 42 95 |