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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 58/11 (BFH)
§§: AO § 171 Abs. 10, AO § 171 Abs. 3, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Vermögensteuer, Änderungsmöglichkeit, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Festsetzungsfrist
Rechtsfrage: Festsetzungsverjährung bei einem Folgebescheid: Bedarf es im Fall der Änderung eines Grundlagenbescheides von Gesetzes wegen im FGlichen Verfahren zu Gunsten des Steuerpflichtigen zur Ablaufhemmung der Frist des § 171 Abs. 10 AO eines ausdrücklichen Antrags des Steuerpflichtigen auf Änderung der Steuerfestsetzung aller Folgebescheide (§ 171 Abs. 3 AO)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.11.2010
Vorinstanz/AZ: 14 K 3372/08 V
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 17 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.11.2013
Erledigungs-Az: II R 58/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 10 67