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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 31/10 (BFH)
§§: EStG § 13 a, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, AO § 163, EStR R 14 Abs. 2
Schlagwörter Landwirtschaft, Feldinventar, Wahlrecht, Aktivierung, Billigkeit
Rechtsfrage: Kann ein Landwirt, der in einem früheren Veranlagungszeitraum anlässlich des Übergangs von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Überschussrechnung einen Gewinnabschlag für das Feldinventar in Anspruch genommen hatte, beim Wechsel zum Vermögensvergleich in seiner Eröffnungsbilanz von der Aktivierung des Feldinventars absehen, oder ist das Wahlrecht bereits mit der Inanspruchnahme des Gewinnabschlags verbraucht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 01.07.2010
Vorinstanz/AZ: 6 K 2727/09 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2013
Erledigungs-Az: IV R 31/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 07 11