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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II B 31/98 |
§§: | ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 12, BewG § 12, BGB § 1934 a Abs. 1 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Erbersatzanspruch, nichteheliches Kind, Grundvermögen, Einheitswert, Kapitalwert |
Rechtsfrage: | Liegt ein Verstoß gegen den besonderen Schutz des unehelichen Kindes durch Art. 6 Abs. 5 GG hinsichtlich der unterschiedlichen Besteuerung ehelicher und nichtehelicher Kinder bei der Erbschaftsteuer vor, wenn der Erbersatzanspruch des nichtehelichen Kindes mit dem Nennwert, der überwiegend aus Grundvermögen bestehende Erwerb der ehelichen Kinder aber nur mit den erhöhten Einheitswerten angesetzt wird? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3016/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.05.1999 |
Erledigungs-Az: | II B 31/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 52 52 |