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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 30/08 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, SGB VI § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Nachweis, Ausbildungswilligkeit, Beweislastumkehr |
Rechtsfrage: | Ist der Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz nach Abbruch der Schulausbildung nur durch die Bescheinigung der Berufsberatung zu führen oder begründet die Mitteilung an die Rentenversicherung mit dem Meldegrund "Ausbildungssuche bei einer deutschen Agentur für Arbeit" (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a SGB VI) die Vermutung der Ausbildungsplatzsuche (mit der Folge der Beweislastumkehr zulasten der Behörde)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2174/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 23 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 30/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 37 56 |