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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 12/00
§§: EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, AO 1977 § 88, AO 1977 § 93, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1
Schlagwörter Entschädigung, Außerordentliche Einkünfte, Ermittlung, Auskunft, Verwertungsverbot
Rechtsfrage: 1. Ist das Auskunftsverlangen, das nach Erlass einer endgültigen und bestandskräftigen Steuerfestsetzung anlässlich einer vom Rechnungsprüfungsamt einer OFD durchgeführten sog. Themenprüfung zu Abfindungen ergeht, rechtsmäßig oder greift hinsichtlich der Erkenntnisse ein Verwertungsverbot? 2. Ist eine Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 wegen Verletzung der Ermittlungspflicht ausgeschlossen, wenn die Angaben des Steuerpflichtigen in der von einem Steuerberater gefertigten Erklärung eindeutig und nicht widersprüchlich sind, der Veranlagungsbeamte hinsichtlich der Besteuerung der Entschädigung bei der zentralen Lohnsteuerprüfungsstelle für den Arbeitgeber anfrägt, sich auf diese Auskunft verlässt und keine weiteren Unterlagen anfordert? 3. Ist die Ablösung von vertraglich zugesagten monatlichen Entschädigungszahlungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch eine Einmalzahlung nur dann als Entschädigung tarifbegünstigt i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige bei Abschluss der Änderungsvereinbarung unter einem Druck gehandelt hat? Ggf. Höhe der begünstigten Einkünfte? 4. Gerügte Verfahrensmängel: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Mängel in der Tatsachenfeststellung, mangelnde Sachaufklärung und Verstoß gegen Denkgesetze. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.11.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 154/98 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 319
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 57 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.05.2003
Erledigungs-Az: XI R 12/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 45 40