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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1240/02 (BVerfG)
§§: EStG § 66 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Gleichheit, Kindergeld, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Verfassungsmäßigkeit des § 66 Abs. 3 EStG a.F.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 14.05.2002
Vorinstanz/AZ: VIII R 68/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 93 83
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 06.11.2003
Erledigungs-Az: 2 BvR 1240/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (StEd 2003 S. 763)