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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 67/09 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 14 Abs. 1, UStG 2005 § 14 c, Richtlinie 2006/112/EG Art. 203 |
Schlagwörter | Rechnungsberichtigung, Rechnung, Abrechnungspapier, Erlass, Organschaft |
Rechtsfrage: | Erstattung von im Organkreis der Klägerin zu Unrecht in Rechnung gestellter und - ohne korrespondierenden Vorsteuerabzug - abgeführter Umsatzsteuer, durch Berichtigung (Neufestsetzung) gemäß § 14 c UStG bzw. Erlass. 1. Stellen Abrechnungspapiere innerhalb eines Organkreises Rechnungen i.S. von § 14 Abs. 1 UStG dar? - 2. Sind innerhalb eines Organkreises erstellte Abrechnungspapiere berichtigungsfähig, wenn dort zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 250/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 16 35 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |