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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 41/18 (BFH) |
§§: | EnergieStV § 105 a Abs. 1 Satz 2, NATOTrStatZAbk Art. 67 Abs. 3 Buchst. a |
Schlagwörter | Mineralöl, Energiesteuer, Steuerentlastung, Streitkräfte |
Rechtsfrage: | Ist die Entlastung von der Energiesteuer für an die US-Streitkräfte geliefertes Heizöl mangels vollständiger Weitergabe des Vorteils an die Streitkräfte zu versagen, wenn der Lieferer für begünstigte Kunden in einer gesonderten Preisliste höhere Preise ansetzt, um mit Lieferungen an diesen Kundenkreis verbundenen höheren Aufwand abzugelten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 25.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1155/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 00 59 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.05.2020 |
Erledigungs-Az: | VII R 41/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 16 77 |