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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-85/97 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 4, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 10, EG-Vertrag Art. 95
Schlagwörter Verjährung, Umsatzsteuer, Sachbezüge
Rechtsfrage: 1. Ist die Auffassung der Mehrwertsteuerverwaltung, wonach bei mehrwertsteuerpflichtigen Umsätzen, die vor der Registrierung des Betreffenden als mehrwertsteuerpflichtig getätigt wurden, die Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Steuer mit dem zwanzigsten Tag des Monats beginnt, der auf das Quartal folgt, in dem diese Registrierung erfolgt ist, mit den Artikeln 4 und 10 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie vereinbar? - 2. Verstößt ein System, nach dem die Mehrwertsteuer für einem Beschäftigten einer Gesellschaft gewährte Sachbezüge, wenn vom Arbeitgeber belgische Mehrwertsteuer gezahlt wurde, nach dem "Innenverhältnis", wenn jedoch die Mehrwertsteuer eines anderen Mitgliedstaats gezahlt wurde, nach dem "Außenverhältnis" berechnet wird, gegen Artikel 95 EG-Vertrag und den in der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie aufgestellten Grundsatz der "Steuerneutralität"?
Vorinstanz: Tribunal de premiere instance Lüttich (Belgien)
Vorinstanz/Datum: 24.02.1997
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 19.11.1998
Erledigungs-Az: Rs C-85/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 01 28