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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 59/02
§§: EStG § 21 Abs. 2
Schlagwörter Einkünfteerzielungsabsicht, Verbilligte Vermietung, Totalüberschuss-Prognosezeitraum, Totalüberschuss-Ermittlung
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Rückvermietung eines zuvor von den (Schwieger)Eltern erworbenen Einfamilienhauses - Wie ist § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG 1992 in Bezug auf die Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht auszulegen - Vermietung zu einem erheblich unter der Marktmiete liegenden Mietzins bei gleichzeitiger Gestellung einer hochwertigen Einbauküche und Nichterhebung umlagefähiger Betriebskosten als Indiz gegen die Einkünfteerzielungsabsicht (Subventionierung und Unterhaltssicherung der Eltern bei gleichzeitiger bestmöglicher steuerlicher Gestaltung) - Totalüberschuss-Prognosezeitraum lediglich 20 bis 25 Jahre? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.12.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 1419/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.07.2003
Erledigungs-Az: IX R 59/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 56