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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 7/08
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 10 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Steuerpflicht, Zinsen, Lebensversicherung, Feststellung, Sicherung, Tilgung, Darlehen, Vertrag, Auslegung
Rechtsfrage: Dienen Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag der Sicherung oder auch der Tilgung eines Policendarlehens, wenn vertraglich vereinbart ist, dass die Rückführung des Darlehens sowohl durch Zahlungen des Versicherungsnehmers als auch durch Einbehalt der Versicherungsleistung bei Fälligkeit erfolgen kann und es tatsächlich zu einer Tilgung ohne Inanspruchnahme der Versicherungsleistung kommt? Hat das FG den Wortlaut der Vertragsbedingungen falsch ausgelegt, weil es die Rückzahlung des Darlehens aus der im Erlebensfall vorgesehenen Kapitalleistung als Regelfall angesehen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 15.01.2008
Vorinstanz/AZ: 13 K 2416/06 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 34 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.10.2009
Erledigungs-Az: VIII R 7/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 00 82