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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 38/18 (BFH) |
§§: | EStG § 2 a Abs. 4, EStG § 2 a Abs. 3 Satz 3, EStG § 52 Abs. 3 Satz 5 |
Schlagwörter | Hinzurechnungsbesteuerung, Ausländische Betriebsstätte, Kapitalgesellschaft, Umwandlung, Rückwirkung, Verfassungswidrigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die rückwirkende Anordnung der Nachversteuerung durch § 2 a Abs. 4 i.V.m. § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997 i.d.F. des StBereinG 1999 auch für Betriebsstättenumwandlungen, die bereits während des Veranlagungs- bzw. Feststellungszeitraums 1999 vorgenommen worden waren, verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1271/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 14 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2022 |
Erledigungs-Az: | I R 38/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 13 26 |