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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 2/06
§§: InvZulG § 2, AO 1977 § 12, FGO § 76 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 1
Schlagwörter Betriebsstätte, Nutzungsrecht, Nutzung
Rechtsfrage: Betriebsstätte eines Fuhrunternehmers im Fördergebiet: Ist die Einräumung lediglich eines Mitbenutzungsrechts an einer Freifläche (Parkplatz der mehreren Fuhrunternehmern zur Verfügung stand) nebst Container-Büro für eine Betriebsstätte eines Fuhrunternehmers ausreichend oder muss die Nutzungsmöglichkeit einer bestimmten Fläche gegeben sein? Ist das persönliche Tätigwerden des Unternehmers vor Ort zur Begründung einer Betriebsstätte erforderlich? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.08.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 319/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 287
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 04 81
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.03.2009
Erledigungs-Az: III R 2/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 26 87