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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 3/02 |
§§: | EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, FGO § 74 |
Schlagwörter | Spekulationsgewinn, Optionsscheine |
Rechtsfrage: | 1. Verstößt unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 27.6.1991 2 BvR 1493/99 (BStBl II 1991, 654) zur Zinsbesteuerung die Besteuerung von Spekulationsgewinnen nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG gegen den Gleichheitsgrundsatz ? 2. Sind bis einschließlich 1998 im privaten Bereich erzielte Gewinne aus dem An- und Verkauf von Index- und Währungsoptionsscheinen der Besteuerung nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 zu unterwerfen, obwohl nach ständiger Rechtsprechung und Literaturmeinung das private Differenzgeschäft über nicht lieferbare Gegenstände aufgrund seiner Natur als Spiel keinen einkommensteuerbaren Tatbestand darstellt? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 606/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 66 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 3/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 21 94 |