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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 33/01
§§: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Ausbildung, Fortbildung, Verkehrsflugzeugführer, Vorweggenommene Werbungskosten
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den Aufwendungen für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins und der Langstreckenflugberechtigung aufgrund eines Schulungsvertrags mit dem voraussichtlich künftigen Arbeitgeber (Flugunternehmen) um Ausbildungskosten (erstmalige Berufsausbildung) oder wegen des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den zukünftig angestrebten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit um vorweggenommene Werbungskosten? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 19.10.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 2699/98 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 77 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2003
Erledigungs-Az: VI R 33/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 29 58