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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-123/09 (EuGH) |
§§: | EG, EU, Zoll, Tarifierung, Zolltarif |
Schlagwörter | KN Unterposition 3926 20 00 |
Rechtsfrage: | 1. Ist die Unterposition 3926 20 00 der Kombinierten Nomenklatur i.d.F. der VO (EG) Nr. 1789/2003 dahingehend auszulegen, dass hiervon auch solche Spinnstoffwaren erfasst werden, die einseitig angeraut und mit einer Kunststoffschicht überzogen sind, aber denen keine über eine bloße Verstärkung hinaus gehende Funktion zukommt, sondern bei denen das Rauen ausschließlich der besseren Haftung der Kunststoffschicht dient und nach der Fertigstellung der Ware für den Verwender nicht mehr wahrnehmbar ist? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 12.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 497/06 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2009 Nr. C 129 S. 10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 25 91 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2010 |
Erledigungs-Az: | Rs C-123/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 26 03 |