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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 8/06
§§: EStDV § 7 Abs. 1, EStG § 16 Abs. 3 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Mitunternehmeranteil, Kommandit, Buchwert, Rechtsnachfolge, Verdeckte Einlage
Rechtsfrage: Hat die Vorschrift des § 7 Abs. 1 EStDV a.F. (jetzt: § 6 Abs. 3 EStG) Vorrang vor dem Institut der verdeckten Einlage, wenn ein Kommanditist seinen Mitunternehmeranteil einer GmbH, an der er selbst beteiligt ist, zu einem Veräußerungspreis veräußert, der seinem Kapitalkonto bei der KG entspricht? Im Streitfall (Streitjahr 1995) lag weder ein Fall der Einbringung in die GmbH i.S. des § 20 Abs. 1 Satz 1 UmwStG noch die Aufgabe eines Mitunternehmeranteils i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG vor. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.10.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 2184/02 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 19 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2006
Erledigungs-Az: IV R 8/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache