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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 53/01 |
§§: | EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 1 |
Schlagwörter | Entschädigung, Abfindung, Außerordentliche Einkünfte, Liquidation, Ablösung, Versorgungsanwartschaft, Zwang |
Rechtsfrage: | Steuerbegünstigte Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG bei Ablösung der Versorgungsanwartschaft gegen Abfindungszahlung anlässlich der Liquidation des nicht überschuldeten Arbeitgebers (Tochtergesellschaft). Keine Zwangslage gegeben, wenn der Abfindungsempfänger selbst als Alleineigentümer und Geschäftsführer der Muttergesellschaft die Liquidation beschlossen hat bzw. die Liquidation vermeidbar gewesen wäre? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 24.10.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2685/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 54 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.09.2002 |
Erledigungs-Az: | XI R 53/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 07 17 |