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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 29/17 (BFH)
§§: ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 14 Abs. 1, ErbStG § 14 Abs. 5
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Entstehung, Vorerwerb, Saldierung, Vermächtnis
Rechtsfrage: Positiver Erwerb aus Vermächtnis - negativer Erwerb aus Erbschaft: Saldierung möglich? Ist die Saldierung eines negativen Erwerbs als Alleinerbe mit einem positiven Erwerb als Vermächtnisnehmer zulässig, oder handelt es sich um zwei eigenständige Erwerbe mit unterschiedlichen Steuerentstehungszeitpunkten, so dass keine Zusammenrechnung der Erwerbe gem. § 14 ErbStG in Betracht kommt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.05.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 961/15 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 14 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2019
Erledigungs-Az: II R 29/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 28