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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 45/95 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Drittaufwand, Schuldzinsen |
Rechtsfrage: | Drittaufwand bei nahen Angehörigen - Finanzierung der Herstellungskosten eines der Ehefrau allein gehörenden Zweifamilienhauses durch Darlehen der Eheleute und Beleihung einer Lebensversicherung des Ehemannes - Zinsaufwand des Ehemannes als Werbungskosten bei den Einkünften der Ehefrau aus Vermietung und Verpachtung abziehbar oder nicht abzugsfähige Zuwendungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.1994 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 5544/92 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 61 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.12.1999 |
Erledigungs-Az: | IX R 45/95 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 06 60 |