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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 25/17 (BFH)
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Einheitlicher Vertrag, Bauerrichtungskosten
Rechtsfrage: Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk: Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer neben dem Kaufpreis für Grund und Boden auch die Gebäudeerrichtungskosten einzubeziehen, oder ist die spätere Erhöhung der Baukosten so wesentlich, dass insgesamt ein einheitlicher Erwerbsgegenstand abzulehnen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 19.10.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 1332/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 19 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.05.2020
Erledigungs-Az: II R 25/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 18 55