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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 39/13 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 1, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Gewinnermittlungsart, Wechsel, Widerruf, Grundstück, Teilwertabschreibung |
Rechtsfrage: | Kann der mit der Einkommensteuererklärung beantragte Wechsel zur Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Einnahmen-Überschussrechnung nach Ergehen des Steuerbescheides durch Einreichung einer Bilanz widerrufen werden, oder liegt darin ein (unzulässiger) erneuter Wechsel der Gewinnermittlungsart? War deshalb die in dem nachträglich erstellten Jahresabschluss geltend gemachte Teilwertabschreibung auf ein Grundstück nicht zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 124/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 03 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.06.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 39/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 19 24 |