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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 1/17 (BFH)
§§: UmwStG § 7 Satz 1, UmwStG § 9 Satz 1, EStG § 7 g
Schlagwörter Umwandlung, Formwechsel, Eigenkapital, Investitionsabzugsbetrag, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Ist bei der Ermittlung des fiktiven Dividendenanteils nach § 7 Satz 1 i.V.m. § 9 Satz 1 UmwStG aufgrund des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft das in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital der Kapitalgesellschaft um einen außerbilanziell gebildeten Investitionsabzugsbetrag zu vermindern? Enthält § 7 UmwStG eine Regelungslücke, seit § 7 g EStG nicht mehr die Bildung einer Ansparrücklage, sondern einen außerbilanziellen Abzugsbetrag vorsieht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.09.2016
Vorinstanz/AZ: 4 K 98/15
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2017 S. 437
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 02 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.04.2019
Erledigungs-Az: IV R 1/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 87