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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 73/09 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 33 c Abs. 1 Satz 1, GG Art. 103 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Grenzbetrag, Kinderbetreuungskosten, Rechtliches Gehör, Halbwaisenrente
Rechtsfrage: Überschrittener Grenzbetrag: Sind Aufwendungen des Kindes für die Betreuung des eigenen Kindes (einkommensteuerrechtlich außergewöhnliche Belastungen nach § 33 c EStG a.F.) von den Einkünften und Bezügen der Tochter in Abzug zu bringen? Ist die Halbwaisenrente nur mit dem Ertragsanteil zu berücksichtigen? - Verletzung rechtlichen Gehörs wegen fehlender Auseinandersetzung mit wesentlichen Fragen zur Berechnung des Grenzbetrages? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 13.02.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 1963/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 39 35
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.02.2012
Erledigungs-Az: III R 73/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 11 34