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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 34/12 (BFH)
§§: InvZulG 2007 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Investitionszulage, Verbundene Unternehmen, Öffentliche Hand, Stimmrecht
Rechtsfrage: Inwiefern kann die Klägerin gemäß Art. 3 Abs. 4 des Anhangs der KMU-Empfehlung (2003/361/EG) nicht als KMU angesehen werden, weil mehr als 25 % der Stimmrechte indirekt von einer "öffentlichen Stelle" kontrolliert werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 31.05.2012
Vorinstanz/AZ: 2 K 897/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 2053
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 00 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2013
Erledigungs-Az: III R 34/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 01 03