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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 32/18 (BFH) |
§§: | AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AusglLeistG § 3 Abs. 7, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gegenleistung, Rückwirkendes Ereignis, Änderung |
Rechtsfrage: | Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Herabsetzung der Bemessungsgrundlage bei einem begünstigten Erwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Können Gerichtsentscheidungen rückwirkendes Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 04.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 206/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 15 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.07.2020 |
Erledigungs-Az: | II R 32/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 19 08 |