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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 1/07 |
§§: | EStG § 34 f Abs. 3, EStG § 35 a Abs. 1, EStR R 4 |
Schlagwörter | Steuerermäßigung, Baukindergeld, Haushaltsnahe Dienstleistung, Reihenfolge |
Rechtsfrage: | Reihenfolge der Steuerermäßigungen nach § 34 f Abs. 3 EStG (Baukindergeld) und § 35 a Abs. 1 EStG 2003 (haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis): Ist bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer entsprechend EStR 2003 R 4 zunächst die Steuerermäßigung nach § 34 f Abs. 3 EStG und erst nachfolgend die Ermäßigung nach § 35 a EStG zu berücksichtigen oder ergibt sich aus Wortlaut, Sinn und Zweck des § 34 f Abs. 3 EStG eine nachrangig anzuwendende Regelung im Verhältnis zu § 35 a EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1623/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 14 07 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.01.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 1/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 16 52 |