Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 32/17 (BFH)
§§: FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, AO § 193, AO § 393, FGO § 86 Abs. 3 Satz 1, BpO § 10, GG
Schlagwörter Fortsetzungsfeststellungsklage, Prüfungsanordnung, Außenprüfung, Steuerstrafverfahren, Rechtswidrigkeit, Verwertungsverbot, Ermessen
Rechtsfrage: Kann die für eine Erweiterung einer Außenprüfung entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren unverändert auf die erstmalige Anordnung einer Außenprüfung übertragen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.03.2017
Vorinstanz/AZ: 3 K 123/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 20 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2020
Erledigungs-Az: VI R 32/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 08 84