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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 26/08 (BFH) | 
| §§: | AO § 197, AO § 171 Abs. 4, BpO § 5 Abs. 4 | 
| Schlagwörter | Prüfungsanordnung, Prüfungsbeginn, Frist, Ermessen, Ablaufhemmung, Verjährung | 
| Rechtsfrage: | Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung und des festgelegten Prüfungsbeginns, wenn die für Großbetriebe angemessene Bekanntgabefrist von 4 Wochen nicht eingehalten wurde? Liegen die Voraussetzungen für eine Ablaufhemmung i.S. des § 171 Abs. 4 AO vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.03.2008 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 88/07 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 07 44 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.03.2009 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 26/08 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 26 49 | 
