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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 47/07 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, LStR R 38 Abs. 3
Schlagwörter Fahrtkosten, Wohnung, Wechselnde Einsatzstellen, Entfernungspauschale, Dienstreise, Werbungskosten
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer Entfernung von weniger als 30 km nur in Höhe der Entfernungspauschale oder in der tatsächlichen Höhe (nach Dienstreisegrundsätzen) als Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 09.08.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 25/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2007 S. 1940
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 37 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2008
Erledigungs-Az: VI R 47/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 12 50