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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 88/97 |
| §§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Grundstück, Rückgängigmachung, Irrtum, Gesellschaftergeschäftsführer |
| Rechtsfrage: | Führt die Übernahme von Aufwendungen durch eine GmbH für ein Grundstück, das nach Erwerb durch die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer irrtümlich in der Buchführung der GmbH erfaßt wurde, zu verdeckten Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
| Vorinstanz/Datum: | 10.07.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 49/95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.03.1998 |
| Erledigungs-Az: | I R 88/97 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 20 27 |