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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 422/00 (BVerfG) |
§§: | EStG § 33 c Abs. 1 Nr. 1, EStG § 33 Abs. 3, FGO § 69, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Aussetzung der Vollziehung, Verfassung, Kinderbetreuungskosten, Zumutbare Belastung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des FG, trotz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer zumutbaren Belastung bei Kinderbetreuungskosten (§ 33 c EStG in der Fassung des JStG 1997). |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 03.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 V 144/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 71 16 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 09.08.2000 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 422/00 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |