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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 20/02 |
§§: | AO 1977 § 129 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung, Änderung, Gewerbesteuer, Teilwertabschreibung |
Rechtsfrage: | Beruht die versehentliche Eintragung einer falschen Kennzahl im EDV-Veranlagungsverfahren, wodurch der Nachprüfungsvorbehalt aufgehoben wurde, auf einem mechanischen Fehler i.S. des § 129 AO 1977? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 873/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 04 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.01.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 20/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 36 72 |