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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 33/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BeamtVG § 58 Abs. 1, BGB § 1587 b Abs. 2
Schlagwörter Versorgungsausgleich, Auffüllungszahlung, Scheidung, Ausgleichszahlung
Rechtsfrage: Ist die von einem Beamten im Rahmen des Scheidungsverfahrens an seinen Ehepartner geleistete Ausgleichszahlung zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs einer sog. Auffüllungszahlung an den Dienstherrn gemäß § 58 Abs. 1 BeamtVG zur Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge ( sog. Quasisplitting nach § 1587 b Abs. 2 BGB) gleichzusetzen und liegen insoweit Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vor? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 28.09.1999
Vorinstanz/AZ: 7 K 7167/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 00 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2006
Erledigungs-Az: VI R 33/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache