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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 1/02 |
§§: | EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 9 |
Schlagwörter | Entschädigung, Einheitlichkeit, Zusatzleistung, Außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung, Abfindung |
Rechtsfrage: | Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf eine (einheitliche?) Entschädigung anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn neben der Einmalzahlung weiterhin der Dienstwagen auch in einem späteren Veranlagungszeitraum (Zusammenballung?) genutzt werden darf: a) Beurteilung der Dienstwagennutzung als Teil einer einheitlichen Entschädigung? b) Berücksichtigung des ermäßigten Steuersatzes, weil Dienstwagennutzung nur einen geringfügigen Teil der Entschädigung (unter 3 %) ausmacht? c) Ansatz des Freibetrags gemäß § 3 Nr. 9 EStG (Wahlrecht?) im späteren Veranlagungszeitraum zulässig, um dadurch Steuerfreistellung hinsichtlich der Dienstwagennutzung zu erreichen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 9111/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.01.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 1/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 24 09 |