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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 18/14 (BFH)
§§: EStG § 10 a Abs. 1, EStG § 90 Abs. 4, EStG § 92, AO § 110
Schlagwörter Altersvorsorgezulage, Beamter, Elektronische Übermittlung, Frist, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Anspruch einer Beamtin auf Altersvorsorgezulage für die Jahre 2004 bis 2006: Kann die verspätete Einwilligung eines Beamten in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute: Deutsche Rentenversicherung Bund) zum Ausschluss der Altersvorsorgezulage (sogenannte Riester-Förderung) führen? Führt der in den Anfangsjahren der Riesterförderung für Beamte nicht hinreichende Hinweis auf die Notwendigkeit einer Einwilligungserklärung zur Wiedereinsetzung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 09.01.2014
Vorinstanz/AZ: 10 K 14031/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 09 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2014
Erledigungs-Az: X R 18/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 33 06