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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 23/13 (BFH) |
§§: | AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 7 Abs. 4, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Wirtschaftliches Eigentum, Tiefgarage, Erbbaurecht, Leasing, Zurechnung, Absetzung für Abnutzung, Erweiterte Kürzung, Gewerbeertrag |
Rechtsfrage: | Wirtschaftliches Eigentum bei einem Teilamortisations-Leasingvertrag betreffend eine auf einem Erbbaugrundstück errichtete Tiefgarage: Welche Vereinbarungen im Miet- und Erbbaurechtsvertrag sind ausschlaggebend für die Entscheidung darüber, ob das wirtschaftliche Eigentum an dem Leasingobjekt der Klägerin als Leasinggeber oder aber dem Leasingnehmer zuzurechnen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 148/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 27 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.06.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 23/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 18 81 |