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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 69/05
§§: EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Halbabzugsverfahren, Verfassung
Rechtsfrage: Ist die Regelung in § 3 c Abs. 2 EStG, wonach u.a. Werbungskosten - hier: Aufwendungen zur Fremdfinanzierung eines GmbH-Geschäftsanteils-, die mit den dem § 3 Nr. 40 EStG zugrunde liegenden Einnahmen - hier: Erträgen aus einer Gewinnausschüttung der GmbH - in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nur zur Hälfte abgezogen werden dürfen, mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (objektives Nettoprinzip) vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.11.2005
Vorinstanz/AZ: 15 K 646/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 28 99
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2007
Erledigungs-Az: VIII R 69/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 32 98