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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 26/08 (BFH)
§§: UStG 1999 § 15 Abs. 1 b, UStG 1999 § 27 Abs. 5 Satz 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, PKW, Anwendungsvorschrift
Rechtsfrage: Sind nach dem Wortlaut des § 27 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 Vorsteuerbeträge abweichend von § 15 Abs. 1 b UStG 1999 zu 100 % abziehbar, wenn der Unternehmer von vornherein den Vorsteuerabzug zu 100 % vorgenommen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 11.06.2008
Vorinstanz/AZ: 12 K 372/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 29 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.04.2009
Erledigungs-Az: XI R 26/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 19 35