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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 14/12 (BFH) |
§§: | GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 11, AO § 41 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gestaltungsmissbrauch, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für ein unentgeltlich übertragenes Grundstück: Wenn der zivilrechtlich wirksame Kaufvertrag ursprünglich steuerrechtlich nicht anerkannt wurde, kann dann die Annullierung des Vertrages ebenso nur steuerneutral erfolgen? Ist § 11 GrEStG verfassungsgemäß? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3557/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 17 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.06.2016 |
Erledigungs-Az: | II R 14/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren II R 14/12 ist durch Beschluss vom 19.7.2012 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 14/11 ausgesetzt. -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 25 51 |