
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 16/09 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 15 a Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, Richtlinie 77/388/EWG Art. 20 Abs. 1 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Berichtigung, Geldspielautomat, Gemeinschaftsrecht, EG, EU |
Rechtsfrage: | 1. Beruht eine nach nationalem Recht gesetzmäßige - mangels entgegenstehender Berufung auf Richtlinienrecht - zwingende Umsatzsteuerveranlagung auf einer unzutreffenden rechtlichen Beurteilung? - 2. Ist der Vorsteuerabzug in einem auf das Abzugsjahr folgenden Jahr bei Berufung eines Automatenaufstellers auf höherrangiges Recht hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung von Umsätzen mit Geldspielgeräten gemäß § 15 a Abs. 1 UStG 1993 zu korrigieren? - 3. Ist für die Beurteilung der "maßgeblichen Verhältnisse" im Sinne des § 15 a Abs. 1 UStG 1993 auf die im Abzugsjahr geltende nationale Rechtslage oder, wie sich erst nachträglich ergab, auf das vom nationalen Recht abweichende Gemeinschaftsrecht abzustellen? - 4. Inwiefern ist der Vorsteuerabzug gemäß Art. 20 Abs. 1 RL 77/388/EWG zu berichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1501/07 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1604 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 28 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2011 |
Erledigungs-Az: | XI R 16/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 04 11 |