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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 18/09 (BFH) |
§§: | UStG 1993 § 25 Abs. 2 |
Schlagwörter | Reiseleistung, Nebenleistung, Drittland, Gemeinschaftsgebiet, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Ist der im Gemeinschaftsgebiet erbrachte Teil von Beförderungsleistungen (Bustransfer zum Abfahrtshafen einer Kreuzfahrt) als Hilfs- bzw. Nebenleistung zur steuerfreien Reise-Hauptleistung (im Drittland) ebenfalls steuerfrei? Oder ist die einheitliche Reiseleistung in einen steuerpflichtigen und steuerfreien Anteil gemäß § 25 Abs. 2 UStG 1993/1999 aufzuteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 337/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 38 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2011 |
Erledigungs-Az: | XI R 18/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 07 78 |